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Das österreichische Arzneimitteldistributionssystem
Krankenhaus-
und Apothekenmarkt
Amtliche Preisregelung
Wir stellen uns dem europäischen
Vergleich
Großhandelsspanne per 1. Jänner
2004 abermals gesenkt
Großhandelsspanne im internationalen
Vergleich
Pharmaquote
Sinnvolle Gesundheitsreform?
Glossar
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Der pharmazeutische Vollgroßhandel
Österreichs ist für die lückenlose medizinische Versorgung
der Bevölkerung lebensnotwendig. Er ist das
– für den Patienten unsichtbare aber dennoch wichtigste
– Bindeglied zwischen Hersteller und Apotheker.
Durch die nicht gerade einfachen topographischen Gegebenheiten in
Österreich ist diese Aufgabe nicht immer leicht zu erfüllen
und stellt an alle Verantwortlichen hohe Ansprüche.
Mit insgesamt neun Großhandelsunternehmen steht unser Land
mit Abstand an der europäischen Spitze in punkto Versorgungsdichte.
Dieser – vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen –
fragwürdige Rekord wird von einem starken Konkurrenzkampf und
hohem Verdrängungswettbewerb begleitet. Weitere
Struktur- und Konzentrationsmaßnahmen erscheinen wahrscheinlich,
um im Europa der 25 konkurrenzfähig bleiben zu können.
Alle Unternehmen, die in Österreich als pharmazeutische Großhändler
tätig sind, befinden sich in privater Hand. Es gibt keinerlei
staatliche Beteiligungen.
2001 gab es in Österreich 1.126 öffentliche Apotheken und
21 Filialapotheken. 50 Krankenhausapotheken wurden betrieben, somit
verfügten 15% der Spitäler über eine eigene Apotheke.
982 der in Österreich niedergelassenen Ärzte führen
eine Hausapotheke. |
Das
österreichische Arzneimittelversorgungssystem
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| Quelle: Pharmig, Österreichische
Apothekerkammer, BMGF |
Patienten beziehen Arzneimittel in der Regel im Spital, in einer
ärztlichen Hausapotheke oder in einer öffentlichen Apotheke.
Der Versandhandel von Arzneimittel und die Internetdistribution
sind in Österreich verboten.
1997 wurde der Versandhandel von Arzneimitteln in der europäischen
Union grundsätzlich erlaubt, wobei jedoch strengere nationale
Bestimmungen erlassen oder aufrechterhalten werden können,
sofern sie mit dem EG-Vertrag harmonieren. Da in Österreich
eine strengere Norm besteht (§ 50 Abs. 2 Gewerbeordnung), bleibt
das ausdrückliche Verbot des Versandhandels
von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Österreich nach wie
vor aufrecht.
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Der österreichische Arzneimittelmarkt
teilt sich in zwei Segmente:
den Krankenhausmarkt und den Apothekenmarkt, welcher sich wiederum
in den Erstattungsmarkt und den Selbstmedikationsmarkt (OTC-Produkte)
gliedert.
Segmentiert man den Apothekenmarkt nach Financiers entfallen auf
den Erstattungsmarkt ca. 84% des wertmäßigen Netto-Volumens
auf Basis des FAP und auf den Selbstmedikationsmarkt ca. 10%. Die
verbleibenden rund 6% entfallen auf die Selbstzahlung für rezeptpflichtige
Arzneimittel.
Der österreichische Pharmagroßhandel versteht sich als
Bindeglied zwischen rund 2.100 Herstellern
medizinischer Produkte und rund 2.300 Kunden.
Die Aufgaben des Pharmagroßhandels liegen in der
Bereitstellung einer effizienten logistischen Organisation
Entlastung der pharmazeutischen Lieferkette
Bereitstellung eines effizienten Bestell- und Lieferservice
für die Kunden
Nur 10% aller Präparate sind für rund
85% des Umsatzes verantwortlich! Umso wichtiger
erschient die Rolle von unseren Mitgliedsfirmen unter diesem Gesichtspunkt,
da auch weniger umsatzstarke Produkte von uns im Sortiment geführt
werden.
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| Die Arzneimittelpreise unterliegen
in sämtlichen Vertriebsstufen einer gesetzlichen Regelung. Auf
Basis der Fabriksabgabepreise (FAP) gibt es neben der amtlichen Preisfestsetzung
durch ministeriellen Bescheid seit dem 1. September 1999 auch die
Möglichkeit, den Fabriksabgabepreis an die Behörde zu melden.
Wenn innerhalb von sechs Wochen keine Reaktion seitens der Behörde
erfolgt, gilt der gemeldete Preis.
Soll ein Arzneimittel von der Sozialversicherung bezahlt werden,
muss der Hersteller noch Verhandlungen mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger zwecks Aufnahme der Produkte in die
green oder yellow box führen. In diesen Verhandlungen werden
häufig Preise vereinbart, die die genehmigten beziehungsweise
gemeldeten Höchstpreise unterschreiten. Darüber hinaus
gibt es noch Spezialvereinbarungen zwischen Hauptverband und Industrie
(wie etwa "Refaktien").
Auf der Ebene des Großhandels und der Apotheken gibt es amtlich
geregelte Höchstaufschläge.
Wissenschaftlich erstellte, seriöse Studien belegen, dass
Österreich im Arzneimittelbereich zu den Billigpreisländern
zu zählen ist.
Trotz der Schwierigkeit, einen internationalen Warenkorb mit vollständig
vergleichbaren Präparaten (gleiche Inhalts- bzw. Wirkstoffe,
gleiche Wirkstärke, gleiche Darreichungsform und gleiche Packungsgröße)
zu finden, gibt es zahlreiche Studien (Einzelpreisvergleich oder
Durchschnittspreisvergleich), die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Die letzten umfangreichen Studien sind die des Industriewissenschaftlichen
Instituts bzw. des Instituts
für pharmaökonomische Forschung aus den Jahren 1995,
2001 und 2003.
Die derzeit aktuellste Studie bestätigt eindrucksvoll, dass
die österreichischen Arzneimittelpreise im
europäischen Vergleich als billig einzustufen
sind.
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Die nachstehend angeführten
Zahlen und Daten sind aus einer von uns in Auftrag gegebenen Studie
des Instituts für
pharmaökonomische Forschung entnommen. Sollten Sie umfassendere
Informationen einsehen wollen, so können Sie sich als besonderen
Service die komplette Studie als Word Dokument in unserem Download
Bereich unter „Diverses“ herunterladen.
In einer Zeit steigender Gesundheits- und Arzneimittelkosten in
allen Industriestaaten sind auch die Kosten der Arzneimitteldistribution
durch den Pharmagroßhandel kritisch und objektiv zu untersuchen.
Als geeignete Maßgröße hiefür erweisen sich
die Großhandelsdistributionskosten pro Packung in Euro. Die
österreichischen Arzneimittel-Distributionskosten sind ebenso
wie die Apothekenspannen im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.
Trotz eines im internationalen Vergleich unterdurchschnittlichen
Fabriksabgabepreises (2001: EUR 7,83 pro Packung, Europa-Schnitt:
EUR 8,33) lag der Apothekenverkaufspreis inklusive Umsatzsteuer
einer Arzneimittelpackung 2001 mit EUR 14,69 knapp über dem
Durchschnitt der europäischen Vergleichsländer von EUR
13,58. Dieser Unterschied ist auf die im internationalen Vergleich
in Österreich außergewöhnlich hohe Umsatzsteuerbelastung
der Arzneimittel zurückzuführen und nicht auf hohe Distributionskosten.
Die absolute Spanne im österreichischen Großhandel mit
Arzneimitteln lag bereits 1998 mit EUR 0,95 pro Packung unter dem
Durchschnitt der europäischen Vergleichsländer. Im Jahr
2001 lag die Spanne des Großhandels bei EUR 1,02 pro Packung,
demnach lediglich um ca. 7,4% über jener des Jahres 1998. Betrachtet
man darüber hinaus die Kosteneffizienz der Distribution, kann
gefolgert werden, dass der österreichische Großhandel
überdurchschnittlich günstig arbeitet.
Ausgehend von der Struktur der Ausgaben für Arzneimittel präsentierten
sich die Aufwendungen für den Großhandel 2001 mit EUR
21,07 klar unter dem Durchschnitt (EUR 22,15). In Österreich
liegen die durchschnittlichen pro Kopf Arzneimittelausgaben inklusive
Umsatzsteuer über dem europäischen Mittelwert. Ursache
dafür ist der nach Dänemark zweithöchsten Umsatzsteuersatz
im europäischen Vergleich.
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Anteil
der Industrie, des Großhandels, der Apotheke und der Umsatzsteuer
am AVP (=100), 2001
Land |
Anteil Industrie
(FAP) |
Anteil
Großhandel
(GH-Zuschlag) |
Anteil
Apotheke
(Apo-Zuschlag) |
Anteil
USt. |
Verkaufspreis (AVP)
inkl. USt. |
| Belgien |
64,02 |
7,11 |
23,21 |
5,66 |
100 |
| Deutschland |
55,10 |
7,06 |
24,04 |
13,79 |
100 |
| Finnland |
63,53 |
4,06 |
25,01 |
7,41 |
100 |
| Frankreich |
66,75 |
7,17 |
23,31 |
2,77 |
100 |
| Großbritannien |
66,79 |
8,35 |
19,09 |
5,77 |
100 |
| Irland |
65,23 |
9,79 |
24,98 |
0,00 |
100 |
| Italien |
60,59 |
6,05 |
24,27 |
9,09 |
100 |
| Niederlande |
63,94 |
9,08 |
21,32 |
5,66 |
100 |
| Österreich |
53,32 |
6,92 |
23,09 |
16,67 |
100 |
| Portugal |
68,57 |
7,62 |
19,05 |
4,76 |
100 |
| Schweiz |
57,91 |
8,30 |
31,54 |
2,25 |
100 |
| Spanien |
62,75 |
6,60 |
26,80 |
3,85 |
100 |
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Quelle: nationale Pharma-,
Großhandels- und Apothekenvereinigungen; IPF 2003
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| Der gesamte Distributionszuschlag besteht
aus dem Großhandels- und dem Apothekenzuschlag. Die Großhandelsspanne
war vor dem 1. April 1995 mit einheitlich 16,7% festgelegt. Die neu
eingeführte degressive Handelsspanne bewirkt neben der einmaligen
Kürzung auch eine laufende unbeeinflussbare prozentuelle Reduktion
derselben durch auftretende Preissteigerungen.
Die durchschnittliche Großhandelsspanne betrug nach dem 1.
April 1995 rund 14,3% und hat sich aufgrund der Spannenkürzung
per 1. Februar 1997 auf rund 13% reduziert.
Anbei können Sie eine detaillierte Entwicklung der Großhandelsspanne
seit 1994 einsehen:
Großhandelsdeckungsbeitragsentwicklung,
Großhandelsspannenentwicklung
(Segment:
erstattungsfähige Arzneimittel Österreich 1994-2004)
Großhandelsdeckungsbeitragsentwicklung
im Vergleich mit dem VPI
(Segment:
erstattungsfähige Arzneimittel Österreich 1994-2004)
Mit 1. Jänner 2004 wurden die Spannen für
Produkte, die im Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes gelistet
sind, neuerlich reduziert. Es gibt nun zwei unterschiedliche
Aufschlagstabellen:
eine für Arzneispezialitäten, die in der green oder yellow
box des Erstattungskodex angeführt sind und eine zweite für
alle anderen Arzneispezialitäten.
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Großhandelszuschlag
seit 1. Jänner 2004 für Arzneispezialitäten der green
oder yellow box
| Grenzen (FAP) in EUR |
Großhandelszuschlag in
% des DAP/FAP |
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| 0,00 bis 6,06 |
15,5 |
| 6,23 bis 12,11 |
12,5 |
| 12,33 bis 53,78 |
10,5 |
| 54,78 bis 181,68 |
8,5 |
| 184,23 bis 339,14 |
7,0 |
| über 339,15 |
Fixbetrag EUR 23,74 |
| |
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| 6,07 bis 6,22 |
max. Apothekeneinstandspreis ("AEP") EUR 7,- |
| 12,12 bis 12,32 |
max. AEP EUR 13,62 |
| 53,79 bis 54,77 |
max. AEP EUR 59,43 |
| 181,69 bis 184,22 |
max. AEP EUR 197,12 |
|
Großhandelszuschlag
seit 1. Jänner 2004 für alle anderen Arzneispezialitäten
| Grenzen (FAP) in EUR |
Großhandelszuschlag in
% des FAP |
 |
| 0,00 bis 6,06 |
17,5 |
| 6,22 bis 12,11 |
14,5 |
| 12,34 bis 53,78 |
12,5 |
| 54,75 bis 181,68 |
10,5 |
| 184,18 bis 339,14 |
9,0 |
| über 339,15 |
Fixbetrag EUR 30,52 |
| |
|
| 6,07 bis 6,21 |
max. AEP EUR 7,12 |
| 12,12 bis 12,33 |
max. AEP EUR 13,87 |
| 53,79 bis 54,74 |
max. AEP EUR 60,50 |
| 181,69 bis 184,17 |
max. AEP EUR 200,76 |
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Zusätzlich
wurden auch die Apothekenspannen (nach 1995 und 1997) nach dem Solidaritätsmodell
neuerlich per 1. Jänner 2004 reduziert.
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| Absolute Zuschläge sind nicht
nur von der prozentualen Höhe der Zuschläge sondern ebenso
von der zugrunde liegenden Berechnungsbasis abhängig. Eine hohe
Berechnungsbasis verknüpft mit einem geringen Zuschlagssatz hat
denselben Effekt wie eine niedrige Berechnungsbasis mit hohem Zuschlagssatz.
Letztendlich ist ebenso das Distributionssystem für die Höhe
der Zuschläge verantwortlich, da der Servicegrad der einzelnen
Distributionsstufen in den europäischen Ländern divergiert.
Obwohl der prozentuelle Großhandelszuschlag über dem
Durchschnitt der Vergleichsländer liegt (vor der Spannenkürzung
des Jahres 2004), platziert sich der absolute Großhandelszuschlag
pro Packung deutlich unter dem europäischen Mittelwert.
Aufgrund der unterdurchschnittlichen Fabriksabgabepreise (EUR 7,83
pro Arzneimittelpackung im Jahr 2001) ergibt sich für Österreich
letztendlich ein unterdurchschnittlicher absoluter Großhandelszuschlag
pro Packung.
Der österreichische Großhandelszuschlag hat sich europaweit
seit 1989 am stärksten verändert. Allein zwischen 1989
und 2001 sank er um ca. 35%.
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| Arzneimittelausgaben stellen
nach den Aufwendungen für den stationären und den niedergelassenen
Bereich, in den meisten europäischen Ländern, die drittgrößte
Position des Gesundheitsbudgets dar. Die Pharmaquote gibt das Verhältnis
der Ausgaben für Arzneimittel zu den gesamten Gesundheitsausgaben
an. Dadurch wird eine relative Darstellung der Bedeutung der Arzneimittelausgaben
für ein Gesundheitswesen ermöglicht. Unter Arzneimittelausgaben
werden die Ausgaben am Apothekenmarkt sowie am Krankenanstaltenmarkt
inklusive Umsatzsteuer zusammengefasst. Die
heimische Pharmaquote entsprach 1999 mit 15,7% dem internationalen
Mittelwert. In den 90erJahen stieg die österreichische
Pharmaquote leicht an. 1989 betrug diese noch 13%. Dies bedeutet,
dass die Arzneimittelausgaben etwas stärker als die Gesundheitsausgaben
gestiegen sind. Ein Grund dafür ist die EU-rechtskonforme Anpassung
des österreichischen Umsatzsteuergesetzes auf die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie
der Europäischen Union und den dadurch bedingten Entfall der
echten Umsatzsteuerbefreiung im öffentlichen Gesundheitswesen
gewesen.
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| Im Zuge der vielseitigen Überlegungen,
wo und wie im Gesundheitswesen sinnvoll und nachhaltig eingespart
werden könnte, kommt die Diskussion immer wieder auf den Arzneimittelsektor.
Arzneimittel werden als besonders geeignetes Mittel erachtet, Einsparungen
zu lukrieren, da Einsparungseffekte ohne Zeitverzögerung generierbar
sind. Für den Staat ist es ein leichtes, am Arzneimittelsektor
regulierend einzugreifen. Wie groß
kann nun aber das Einsparungspotential am Arzneimittelsektor sein?
In Österreich wurden 1999 nur 13,2% der gesamten Gesundheitsausgaben
für Arzneimittel ausgegeben und dies obwohl
· steigende
Einkommen zu einer höheren Nachfrage nach Gesundheitsleistungen
führen
· aufgrund der demographischen
Entwicklung der Arzneimittelkonsum im Alter überproportional
steigt und
· Neueinführungen von Arzneimitteln
alternative Behandlungen ersetzen.
Dagegen entfallen auf den stationären
Sektor 43,9% und auf den niedergelassen Bereich
35,1% der gesamten Gesundheitsausgaben. In diesen Gesundheitsbereichen
fehlt es der gegenwärtigen Gesundheitspolitik an konkreten
Planungskonzepten und Zieldefinitionen.
Die Planung der einzelnen Gesundheitsbereiche erfolgt losgelöst
voneinander und in kurzfristiger Betrachtung. Um eine zukünftige
Finanzierung des Gesundheitswesens sicherzustellen ohne Qualitätsverluste
hinnehmen zu müssen wird eine langfristiges, nachhaltiges Planungskonzept
notwendig sein.
Das Wachstum des österreichischen Arzneimittelmarktes
ist seit 2000 drastisch zurückgegangen. Im Jahr 2001 konnte
nur noch ein Wachstum von 5,8% gegenüber dem Vorjahr erzielt
werden, 1999 waren es noch 11,92%. Die Preise der bereits am österreichischen
Markt befindlichen Arzneimittel (Einzelpreise) sind seit
1994 rückläufig.
Die Durchschnittspreise sind hingegen leicht ansteigend. Diese Tatsache
liegt in der Änderung der Absatzstruktur begründet, da
sich der Anteil teurer innovativer Medikamente jährlich erhöht.
Aufgrund des degressiven Zuschlagsystems sinken
die prozentuellen Zuschläge des Großhandels
(Spannendegression von 0,2% pro Jahr).
Einsparungsversuche im Gesundheitswesen,
wie Ausgaben- und Preisreduktionen, werden langfristig nur bedingt
erfolgreich sein, da sie durch das natürliche Marktwachstum,
wie etwa Nachfragesteigerungen aufgrund der demographischen Entwicklung,
überkompensiert werden. Lösungen des Finanzierungsproblems
im Gesundheitswesen sollten immer unter Aufrechterhaltung einer
optimalen Versorgungsstruktur gefunden werden.
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| Apothekeneinstandspreis
(AEP) |
Jener Preis, den der Großhändler vom
Apotheker erhält |
| Apothekenverkaufspreis (AVP) |
Jener Preis, den der Privatpatient dem
Apotheker für das Arzneimittel bezahlen muss.
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| Darreichungsform |
ist die Arzneimittelspezialität im Sinne des
AMG, unabhängig von ihrer Packungsgröße
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| Depositeur |
Importeur von Arzneimitteln, die der Depositeur
im eigenen Namen (d.h. als Zulassungsinhaber)
und auf eigene Rechnung in Verkehr bringt |
| Erstattungskodex |
Seit den Gesetzesänderungen per 1. Jänner 2004 werden
von der Sozialversicherung nur noch Produkte bezahlt, sie sich
im Erstattungskodex befinden. Die Listung ist für den Markterfolg
eines Produktes somit wesentlich. Der Erstattungskodex gliedert
sich in die green, yellow und red box |
| Extramuraler Sektor |
der ambulante Bereich eines Gesundheitssystems (besipielsweise
der Bereich der niedergelassenen Ärzte); durch die Stärkung
des extramuralen Bereiches werden Einsparungen erhofft
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| Fabrikabgabepreis (FAP) |
jener Preis, den der Hersteller vom
Großhändler für das Medikament erhält
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| Generikum |
zugelassenes Arzneimittel, das wirkstoffgleich
nach Patentablauf des Originalpräparates auf
den Markt gebracht wird |
| Green Box |
ehemals „Heilmittelverzeichnis“; Positivliste
aller Heilmittel, die von einem
Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) von
einem Vertragsarzt („Kassenarzt“) der
Krankenkasse verschrieben werden dürfen,
ohne dass für die Kostenübernahme durch die
Krankenkasse eine zusätzliche administrative
Bewilligung eingeholt werden muss |
| Intramuraler Sektor |
der stationäre Bereich eines Gesundheitssystems (beispielsweise
Krankenhäuser) |
| Kassenfrei |
erstattungsfähiges Präparat, das in der green
box gelistet ist |
| OTC-Prdoukte |
"Over the counter"-Produkte sind Medikamente, die
ohne Rezept erworben werden können |
| Pharmaquote |
sie gibt das Verhältnis der gesamten Ausgaben für
Arzneimittel zu den gesamten Gesundheitsausgaben einer Volkswirtschaft
an; dadurch wird eine relative Darstellung der Bedeutung der
Arzneimittelausgaben einer Volkswirtschaft möglich
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| Preiskommission |
sie ist beim Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen (BMGF) angesiedelt und soll
den volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis für ein
Arzneimittel setzen |
| Rezeptgebühr |
Fixbetrag-Selbstbehalt von Patienten für jedes
verschriebene (verordnete) Präparat auf einem
Rezept |
| Red Box |
sucht ein Pharmaunternehmen um Rückerstattungsfähigkeit
eines Produktes durch die Sozialversicherung an, muss ein Antrag
auf Aufnahme in die green oder yellow box gestellt werden; bis
zur Erledigung dieses Antrages verweilt das Produkt in der Red
Box des Erstattungskodex, einer Art Warteposition |
| Rezeptgebühr |
Fixbetrag-Selbstbehalt von Patienten für jedes verschriebene
(verordnete) Präparat auf einem Rezept |
| Standard Units |
dies sind die kleinsten am Arzneimittelmarkt vertriebenen
Einheiten, wie z.B. Tabletten, Kapseln, Dragees, Tropfen etc.
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| Unabhängige Heilmittelkommission |
die UHK dient als Schiedsgericht zwischen antragstellendem
Unternehmen und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger
|
| Yellow Box |
ehemals chefarztpflichtige Medikamente (teure Produkte) sind
nun in der Yellow Box gelistet |
| Verschreibung |
ärztliche Verordnung (auch: Rezept) |
| Zulassung |
Genehmigung zum Inverkehrbringen (marketing
authorisation) eines Arzneimittels nach
umfangreicher staatlicher Prüfung |
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