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  Das österreichische Arzneimitteldistributionssystem
Krankenhaus- und Apothekenmarkt
Amtliche Preisregelung
Wir stellen uns dem europäischen Vergleich
Großhandelsspanne per 1. Jänner 2004 abermals gesenkt
Großhandelsspanne im internationalen Vergleich
Pharmaquote
Sinnvolle Gesundheitsreform?
Glossar



 
Das österreichische Arzneimitteldistributionssystem

Der pharmazeutische Vollgroßhandel Österreichs ist für die lückenlose medizinische Versorgung der Bevölkerung lebensnotwendig. Er ist das – für den Patienten unsichtbare aber dennoch wichtigste – Bindeglied zwischen Hersteller und Apotheker.
Durch die nicht gerade einfachen topographischen Gegebenheiten in Österreich ist diese Aufgabe nicht immer leicht zu erfüllen und stellt an alle Verantwortlichen hohe Ansprüche.

Mit insgesamt neun Großhandelsunternehmen steht unser Land mit Abstand an der europäischen Spitze in punkto Versorgungsdichte. Dieser – vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen – fragwürdige Rekord wird von einem starken Konkurrenzkampf und hohem Verdrängungswettbewerb begleitet. Weitere Struktur- und Konzentrationsmaßnahmen erscheinen wahrscheinlich, um im Europa der 25 konkurrenzfähig bleiben zu können.

Alle Unternehmen, die in Österreich als pharmazeutische Großhändler tätig sind, befinden sich in privater Hand. Es gibt keinerlei staatliche Beteiligungen.

2001 gab es in Österreich 1.126 öffentliche Apotheken und 21 Filialapotheken. 50 Krankenhausapotheken wurden betrieben, somit verfügten 15% der Spitäler über eine eigene Apotheke. 982 der in Österreich niedergelassenen Ärzte führen eine Hausapotheke.


Das österreichische Arzneimittelversorgungssystem



Quelle: Pharmig, Österreichische Apothekerkammer, BMGF



Patienten beziehen Arzneimittel in der Regel im Spital, in einer ärztlichen Hausapotheke oder in einer öffentlichen Apotheke. Der Versandhandel von Arzneimittel und die Internetdistribution sind in Österreich verboten.

1997 wurde der Versandhandel von Arzneimitteln in der europäischen Union grundsätzlich erlaubt, wobei jedoch strengere nationale Bestimmungen erlassen oder aufrechterhalten werden können, sofern sie mit dem EG-Vertrag harmonieren. Da in Österreich eine strengere Norm besteht (§ 50 Abs. 2 Gewerbeordnung), bleibt das ausdrückliche Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Österreich nach wie vor aufrecht.

Krankenhaus- und Apothekenmarkt

Der österreichische Arzneimittelmarkt teilt sich in zwei Segmente:
den Krankenhausmarkt und den Apothekenmarkt, welcher sich wiederum in den Erstattungsmarkt und den Selbstmedikationsmarkt (OTC-Produkte) gliedert.

Segmentiert man den Apothekenmarkt nach Financiers entfallen auf den Erstattungsmarkt ca. 84% des wertmäßigen Netto-Volumens auf Basis des FAP und auf den Selbstmedikationsmarkt ca. 10%. Die verbleibenden rund 6% entfallen auf die Selbstzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Der österreichische Pharmagroßhandel versteht sich als Bindeglied zwischen rund 2.100 Herstellern medizinischer Produkte und rund 2.300 Kunden.

Die Aufgaben des Pharmagroßhandels liegen in der

  • Bereitstellung einer effizienten logistischen Organisation

  • Entlastung der pharmazeutischen Lieferkette

  • Bereitstellung eines effizienten Bestell- und Lieferservice für die Kunden
  • Nur 10% aller Präparate sind für rund 85% des Umsatzes verantwortlich! Umso wichtiger erschient die Rolle von unseren Mitgliedsfirmen unter diesem Gesichtspunkt, da auch weniger umsatzstarke Produkte von uns im Sortiment geführt werden.


    Amtliche Preisregelung

    Die Arzneimittelpreise unterliegen in sämtlichen Vertriebsstufen einer gesetzlichen Regelung. Auf Basis der Fabriksabgabepreise (FAP) gibt es neben der amtlichen Preisfestsetzung durch ministeriellen Bescheid seit dem 1. September 1999 auch die Möglichkeit, den Fabriksabgabepreis an die Behörde zu melden. Wenn innerhalb von sechs Wochen keine Reaktion seitens der Behörde erfolgt, gilt der gemeldete Preis.

    Soll ein Arzneimittel von der Sozialversicherung bezahlt werden, muss der Hersteller noch Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger zwecks Aufnahme der Produkte in die green oder yellow box führen. In diesen Verhandlungen werden häufig Preise vereinbart, die die genehmigten beziehungsweise gemeldeten Höchstpreise unterschreiten. Darüber hinaus gibt es noch Spezialvereinbarungen zwischen Hauptverband und Industrie (wie etwa "Refaktien").

    Auf der Ebene des Großhandels und der Apotheken gibt es amtlich geregelte Höchstaufschläge.

    Wissenschaftlich erstellte, seriöse Studien belegen, dass Österreich im Arzneimittelbereich zu den Billigpreisländern zu zählen ist.
    Trotz der Schwierigkeit, einen internationalen Warenkorb mit vollständig vergleichbaren Präparaten (gleiche Inhalts- bzw. Wirkstoffe, gleiche Wirkstärke, gleiche Darreichungsform und gleiche Packungsgröße) zu finden, gibt es zahlreiche Studien (Einzelpreisvergleich oder Durchschnittspreisvergleich), die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die letzten umfangreichen Studien sind die des Industriewissenschaftlichen Instituts bzw. des Instituts für pharmaökonomische Forschung aus den Jahren 1995, 2001 und 2003.

    Die derzeit aktuellste Studie bestätigt eindrucksvoll, dass die österreichischen Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich als billig einzustufen sind.


    Wir stellen uns dem europäischen Vergleich

    Die nachstehend angeführten Zahlen und Daten sind aus einer von uns in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für pharmaökonomische Forschung entnommen. Sollten Sie umfassendere Informationen einsehen wollen, so können Sie sich als besonderen Service die komplette Studie als Word Dokument in unserem Download Bereich unter „Diverses“ herunterladen.

    In einer Zeit steigender Gesundheits- und Arzneimittelkosten in allen Industriestaaten sind auch die Kosten der Arzneimitteldistribution durch den Pharmagroßhandel kritisch und objektiv zu untersuchen.
    Als geeignete Maßgröße hiefür erweisen sich die Großhandelsdistributionskosten pro Packung in Euro. Die österreichischen Arzneimittel-Distributionskosten sind ebenso wie die Apothekenspannen im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.

    Trotz eines im internationalen Vergleich unterdurchschnittlichen Fabriksabgabepreises (2001: EUR 7,83 pro Packung, Europa-Schnitt: EUR 8,33) lag der Apothekenverkaufspreis inklusive Umsatzsteuer einer Arzneimittelpackung 2001 mit EUR 14,69 knapp über dem Durchschnitt der europäischen Vergleichsländer von EUR 13,58. Dieser Unterschied ist auf die im internationalen Vergleich in Österreich außergewöhnlich hohe Umsatzsteuerbelastung der Arzneimittel zurückzuführen und nicht auf hohe Distributionskosten.

    Die absolute Spanne im österreichischen Großhandel mit Arzneimitteln lag bereits 1998 mit EUR 0,95 pro Packung unter dem Durchschnitt der europäischen Vergleichsländer. Im Jahr 2001 lag die Spanne des Großhandels bei EUR 1,02 pro Packung, demnach lediglich um ca. 7,4% über jener des Jahres 1998. Betrachtet man darüber hinaus die Kosteneffizienz der Distribution, kann gefolgert werden, dass der österreichische Großhandel überdurchschnittlich günstig arbeitet.

    Ausgehend von der Struktur der Ausgaben für Arzneimittel präsentierten sich die Aufwendungen für den Großhandel 2001 mit EUR 21,07 klar unter dem Durchschnitt (EUR 22,15). In Österreich liegen die durchschnittlichen pro Kopf Arzneimittelausgaben inklusive Umsatzsteuer über dem europäischen Mittelwert. Ursache dafür ist der nach Dänemark zweithöchsten Umsatzsteuersatz im europäischen Vergleich.

    Anteil der Industrie, des Großhandels, der Apotheke und der Umsatzsteuer am AVP (=100), 2001

    Land
    Anteil Industrie
    (FAP)
    Anteil
    Großhandel
    (GH-Zuschlag)
    Anteil
    Apotheke
    (Apo-Zuschlag)
    Anteil
    USt.
    Verkaufspreis (AVP)
    inkl. USt.
    Belgien 64,02 7,11 23,21 5,66 100
    Deutschland 55,10 7,06 24,04 13,79 100
    Finnland 63,53 4,06 25,01 7,41 100
    Frankreich 66,75 7,17 23,31 2,77 100
    Großbritannien 66,79 8,35 19,09 5,77 100
    Irland 65,23 9,79 24,98 0,00 100
    Italien 60,59 6,05 24,27 9,09 100
    Niederlande 63,94 9,08 21,32 5,66 100
    Österreich 53,32 6,92 23,09 16,67 100
    Portugal 68,57 7,62 19,05 4,76 100
    Schweiz 57,91 8,30 31,54 2,25 100
    Spanien 62,75 6,60 26,80 3,85 100

    Quelle: nationale Pharma-, Großhandels- und Apothekenvereinigungen; IPF 2003



    Großhandelsspanne per 1. Jänner 2004 abermals gesenkt

    Der gesamte Distributionszuschlag besteht aus dem Großhandels- und dem Apothekenzuschlag. Die Großhandelsspanne war vor dem 1. April 1995 mit einheitlich 16,7% festgelegt. Die neu eingeführte degressive Handelsspanne bewirkt neben der einmaligen Kürzung auch eine laufende unbeeinflussbare prozentuelle Reduktion derselben durch auftretende Preissteigerungen.

    Die durchschnittliche Großhandelsspanne betrug nach dem 1. April 1995 rund 14,3% und hat sich aufgrund der Spannenkürzung per 1. Februar 1997 auf rund 13% reduziert.


    Anbei können Sie eine detaillierte Entwicklung der Großhandelsspanne seit 1994 einsehen:

  • Großhandelsdeckungsbeitragsentwicklung, Großhandelsspannenentwicklung
    (Segment: erstattungsfähige Arzneimittel Österreich 1994-2004)
  • Großhandelsdeckungsbeitragsentwicklung im Vergleich mit dem VPI
    (Segment: erstattungsfähige Arzneimittel Österreich 1994-2004)

  • Mit 1. Jänner 2004 wurden die Spannen für Produkte, die im Heilmittelverzeichnis des Hauptverbandes gelistet sind, neuerlich reduziert. Es gibt nun zwei unterschiedliche Aufschlagstabellen:
    eine für Arzneispezialitäten, die in der green oder yellow box des Erstattungskodex angeführt sind und eine zweite für alle anderen Arzneispezialitäten.

    Großhandelszuschlag seit 1. Jänner 2004 für Arzneispezialitäten der green oder yellow box

    Grenzen (FAP) in EUR Großhandelszuschlag in % des DAP/FAP
    0,00 bis 6,06 15,5
    6,23 bis 12,11 12,5
    12,33 bis 53,78 10,5
    54,78 bis 181,68 8,5
    184,23 bis 339,14 7,0
    über 339,15 Fixbetrag EUR 23,74
       
    6,07 bis 6,22 max. Apothekeneinstandspreis ("AEP") EUR 7,-
    12,12 bis 12,32 max. AEP EUR 13,62
    53,79 bis 54,77 max. AEP EUR 59,43
    181,69 bis 184,22 max. AEP EUR 197,12

    Großhandelszuschlag seit 1. Jänner 2004 für alle anderen Arzneispezialitäten

    Grenzen (FAP) in EUR Großhandelszuschlag in % des FAP
    0,00 bis 6,06 17,5
    6,22 bis 12,11 14,5
    12,34 bis 53,78 12,5
    54,75 bis 181,68 10,5
    184,18 bis 339,14 9,0
    über 339,15 Fixbetrag EUR 30,52
       
    6,07 bis 6,21 max. AEP EUR 7,12
    12,12 bis 12,33 max. AEP EUR 13,87
    53,79 bis 54,74 max. AEP EUR 60,50
    181,69 bis 184,17 max. AEP EUR 200,76

    Zusätzlich wurden auch die Apothekenspannen (nach 1995 und 1997) nach dem Solidaritätsmodell neuerlich per 1. Jänner 2004 reduziert.
    Großhandelsspanne im internationalen Vergleich

    Absolute Zuschläge sind nicht nur von der prozentualen Höhe der Zuschläge sondern ebenso von der zugrunde liegenden Berechnungsbasis abhängig. Eine hohe Berechnungsbasis verknüpft mit einem geringen Zuschlagssatz hat denselben Effekt wie eine niedrige Berechnungsbasis mit hohem Zuschlagssatz. Letztendlich ist ebenso das Distributionssystem für die Höhe der Zuschläge verantwortlich, da der Servicegrad der einzelnen Distributionsstufen in den europäischen Ländern divergiert.

    Obwohl der prozentuelle Großhandelszuschlag über dem Durchschnitt der Vergleichsländer liegt (vor der Spannenkürzung des Jahres 2004), platziert sich der absolute Großhandelszuschlag pro Packung deutlich unter dem europäischen Mittelwert. Aufgrund der unterdurchschnittlichen Fabriksabgabepreise (EUR 7,83 pro Arzneimittelpackung im Jahr 2001) ergibt sich für Österreich letztendlich ein unterdurchschnittlicher absoluter Großhandelszuschlag pro Packung.

    Der österreichische Großhandelszuschlag hat sich europaweit seit 1989 am stärksten verändert. Allein zwischen 1989 und 2001 sank er um ca. 35%.



    Pharmaquote

    Arzneimittelausgaben stellen nach den Aufwendungen für den stationären und den niedergelassenen Bereich, in den meisten europäischen Ländern, die drittgrößte Position des Gesundheitsbudgets dar. Die Pharmaquote gibt das Verhältnis der Ausgaben für Arzneimittel zu den gesamten Gesundheitsausgaben an. Dadurch wird eine relative Darstellung der Bedeutung der Arzneimittelausgaben für ein Gesundheitswesen ermöglicht. Unter Arzneimittelausgaben werden die Ausgaben am Apothekenmarkt sowie am Krankenanstaltenmarkt inklusive Umsatzsteuer zusammengefasst.

    Die heimische Pharmaquote entsprach 1999 mit 15,7% dem internationalen Mittelwert. In den 90erJahen stieg die österreichische Pharmaquote leicht an. 1989 betrug diese noch 13%. Dies bedeutet, dass die Arzneimittelausgaben etwas stärker als die Gesundheitsausgaben gestiegen sind. Ein Grund dafür ist die EU-rechtskonforme Anpassung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes auf die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union und den dadurch bedingten Entfall der echten Umsatzsteuerbefreiung im öffentlichen Gesundheitswesen gewesen.



    Sinnvolle Gesundheitsreform?

    Im Zuge der vielseitigen Überlegungen, wo und wie im Gesundheitswesen sinnvoll und nachhaltig eingespart werden könnte, kommt die Diskussion immer wieder auf den Arzneimittelsektor. Arzneimittel werden als besonders geeignetes Mittel erachtet, Einsparungen zu lukrieren, da Einsparungseffekte ohne Zeitverzögerung generierbar sind. Für den Staat ist es ein leichtes, am Arzneimittelsektor regulierend einzugreifen.

    Wie groß kann nun aber das Einsparungspotential am Arzneimittelsektor sein? In Österreich wurden 1999 nur 13,2% der gesamten Gesundheitsausgaben für Arzneimittel ausgegeben und dies obwohl

    · steigende Einkommen zu einer höheren Nachfrage nach Gesundheitsleistungen führen
    · aufgrund der demographischen Entwicklung der Arzneimittelkonsum im Alter überproportional steigt und
    · Neueinführungen von Arzneimitteln alternative Behandlungen ersetzen.

    Dagegen entfallen auf den stationären Sektor 43,9% und auf den niedergelassen Bereich 35,1% der gesamten Gesundheitsausgaben. In diesen Gesundheitsbereichen fehlt es der gegenwärtigen Gesundheitspolitik an konkreten Planungskonzepten und Zieldefinitionen.

    Die Planung der einzelnen Gesundheitsbereiche erfolgt losgelöst voneinander und in kurzfristiger Betrachtung. Um eine zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens sicherzustellen ohne Qualitätsverluste hinnehmen zu müssen wird eine langfristiges, nachhaltiges Planungskonzept notwendig sein.

    Das Wachstum des österreichischen Arzneimittelmarktes ist seit 2000 drastisch zurückgegangen. Im Jahr 2001 konnte nur noch ein Wachstum von 5,8% gegenüber dem Vorjahr erzielt werden, 1999 waren es noch 11,92%. Die Preise der bereits am österreichischen Markt befindlichen Arzneimittel (Einzelpreise) sind seit 1994 rückläufig.

    Die Durchschnittspreise sind hingegen leicht ansteigend. Diese Tatsache liegt in der Änderung der Absatzstruktur begründet, da sich der Anteil teurer innovativer Medikamente jährlich erhöht. Aufgrund des degressiven Zuschlagsystems sinken die prozentuellen Zuschläge des Großhandels (Spannendegression von 0,2% pro Jahr).

    Einsparungsversuche im Gesundheitswesen, wie Ausgaben- und Preisreduktionen, werden langfristig nur bedingt erfolgreich sein, da sie durch das natürliche Marktwachstum, wie etwa Nachfragesteigerungen aufgrund der demographischen Entwicklung, überkompensiert werden. Lösungen des Finanzierungsproblems im Gesundheitswesen sollten immer unter Aufrechterhaltung einer optimalen Versorgungsstruktur gefunden werden.


    Glossar

    Apothekeneinstandspreis (AEP) Jener Preis, den der Großhändler vom
    Apotheker erhält

    Apothekenverkaufspreis (AVP) Jener Preis, den der Privatpatient dem
    Apotheker für das Arzneimittel bezahlen muss.

    Darreichungsform ist die Arzneimittelspezialität im Sinne des
    AMG, unabhängig von ihrer Packungsgröße

    Depositeur Importeur von Arzneimitteln, die der Depositeur
    im eigenen Namen (d.h. als Zulassungsinhaber)
    und auf eigene Rechnung in Verkehr bringt

    Erstattungskodex Seit den Gesetzesänderungen per 1. Jänner 2004 werden von der Sozialversicherung nur noch Produkte bezahlt, sie sich im Erstattungskodex befinden. Die Listung ist für den Markterfolg eines Produktes somit wesentlich. Der Erstattungskodex gliedert sich in die green, yellow und red box

    Extramuraler Sektor der ambulante Bereich eines Gesundheitssystems (besipielsweise der Bereich der niedergelassenen Ärzte); durch die Stärkung des extramuralen Bereiches werden Einsparungen erhofft

    Fabrikabgabepreis (FAP) jener Preis, den der Hersteller vom
    Großhändler für das Medikament erhält

    Generikum zugelassenes Arzneimittel, das wirkstoffgleich
    nach Patentablauf des Originalpräparates auf
    den Markt gebracht wird

    Green Box ehemals „Heilmittelverzeichnis“; Positivliste aller Heilmittel, die von einem
    Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) von
    einem Vertragsarzt („Kassenarzt“) der
    Krankenkasse verschrieben werden dürfen,
    ohne dass für die Kostenübernahme durch die
    Krankenkasse eine zusätzliche administrative
    Bewilligung eingeholt werden muss

    Intramuraler Sektor der stationäre Bereich eines Gesundheitssystems (beispielsweise Krankenhäuser)

    Kassenfrei erstattungsfähiges Präparat, das in der green
    box gelistet ist

    OTC-Prdoukte "Over the counter"-Produkte sind Medikamente, die ohne Rezept erworben werden können

    Pharmaquote sie gibt das Verhältnis der gesamten Ausgaben für Arzneimittel zu den gesamten Gesundheitsausgaben einer Volkswirtschaft an; dadurch wird eine relative Darstellung der Bedeutung der Arzneimittelausgaben einer Volkswirtschaft möglich

    Preiskommission sie ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) angesiedelt und soll den volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis für ein Arzneimittel setzen

    Rezeptgebühr Fixbetrag-Selbstbehalt von Patienten für jedes
    verschriebene (verordnete) Präparat auf einem
    Rezept

    Red Box sucht ein Pharmaunternehmen um Rückerstattungsfähigkeit eines Produktes durch die Sozialversicherung an, muss ein Antrag auf Aufnahme in die green oder yellow box gestellt werden; bis zur Erledigung dieses Antrages verweilt das Produkt in der Red Box des Erstattungskodex, einer Art Warteposition

    Rezeptgebühr Fixbetrag-Selbstbehalt von Patienten für jedes verschriebene (verordnete) Präparat auf einem Rezept

    Standard Units dies sind die kleinsten am Arzneimittelmarkt vertriebenen Einheiten, wie z.B. Tabletten, Kapseln, Dragees, Tropfen etc.

    Unabhängige Heilmittelkommission die UHK dient als Schiedsgericht zwischen antragstellendem Unternehmen und dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger

    Yellow Box ehemals chefarztpflichtige Medikamente (teure Produkte) sind nun in der Yellow Box gelistet
    Verschreibung ärztliche Verordnung (auch: Rezept)

    Zulassung Genehmigung zum Inverkehrbringen (marketing
    authorisation) eines Arzneimittels nach
    umfangreicher staatlicher Prüfung

     
     
     

     
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